Verkehrs- und Hafenpolitik
Umsiedlung aus dem östlichen Hafen weder flächenmäßig noch finanziell realisierbar
Die von der Handelskammer geforderte Umsiedlung aller Hafenbetriebe aus dem östlichen Hafen ist weder flächenmäßig noch finanziell realisierbar. MfG N.Zurke
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am 03. Feb. 2021
um 14:18 Uhr
Forderung der Handelskammer Hamburg
Hallo N.Zurke,
haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir möchten an dieser Stelle ein mögliches Missverständnis aufklären. In unserem Papier fordern wir, dass einzelnen Unternehmen, falls deren Aktivität durch heranrückende Wohnbebauung zu sehr eingeschränkt werden würde, alternative Flächen angeboten werden müssen. Eine Verlagerung kann dabei nur freiwillig erfolgen und die Unternehmen dürfen nicht schlechter gestellt sein durch den alternativen Standort. Eine Umsiedlung aller Hafenbetriebe aus dem östlichen Hafen wird von uns nicht gefordert.
Die konkreten Ausführungen finden Sie auf den Seiten 18 und 21 unseres Standpunktepapiers zum Hafen mit Blick auf den neuen Stadtteil Grasbrook (das Papier steht auch hier auf dieser Plattform unter „Informationen“ als Download zur Verfügung): „Immissionsschutzrechtliche Einschränkungen angrenzender Hafenbetriebe durch heranrückende Wohnbebauung unbedingt vermeiden; Den betroffenen Unternehmen, die durch heranrückende Wohnbebauung vor immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen nicht ausreichend geschützt werden können, alternative Flächen in mindestens gleichwertiger Qualität an anderer Stelle im Hafen anbieten“. Zudem: „Mögliche Verlagerungen könnten dabei nur freiwillig erfolgen und dürften nicht zum Nachteil der betroffenen Unternehmen sein.“
Sollte es Fragen hierzu geben, kommen Sie gerne auf uns zu unter hamburg2040@hk24.de.
Viele Grüße
Nina Groth aus dem Moderationsteam